Kurative Mammographie
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qualitaetssicherung@kvhh.de- Fallsammlungsprüfung - Abschnitt D
Die erfolgreiche Teilnahme an einer Fallsammlung nach Abschnitt D der Mammographie-Vereinbarung ist zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung notwendig.
Die Fallsammlung nach Abschnitt D besteht aus insgesamt 200 Mammographieaufnahmen von beiden Mammae in jeweils zwei Ebenen (CC,MLO).
Für die Beurteilung der 200 Mammographieaufnahmen (Fallsammlung) stehen dem Teilnehmer sechs Stunden zur Verfügung. Die Prüfung findet in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg statt.
Nur wenn die Fallsammlung nach Abschnitt D fortwährend erfolgreich beurteilt wird, kann die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Mammographieleistungen aufrechterhalten werden.
- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von kurativen Mammographieaufnahmen.
Umfang der Überprüfung
Es werden spätestens nach 24 Monaten von jedem Genehmigungsinhaber die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von kurativen Mammographien von 10 Patientinnen (jeweils beide Mammae in den Ebenen medio-lateral-oblique und cranio-caudal) angefordert.
Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Angabe des Namens des Patienten und des Tages, an dem die Mammographie durchgeführt wurde.
Überprüfung
Die Beurteilung der schriftlichen und bildlichen Dokumentation erfolgt nach Anlage IV der Mammographie-Vereinbarung einerseits je Aufnahme, soweit es die Parameter der Bildqualität betrifft, sowie andererseits je Mamma, soweit es die Schlüssigkeit der Indikationsstellung, der Mammographieaufnahmen und der Befundung betrifft.
Ergebnisse
Für die Dokumentation jedes Patienten wird eine Einzelbewertung durchgeführt. Auf der Grundlage der Einzelbewertungen wird eine Gesamtbewertung aller eingereichten Dokumentationen anhand der Beurteilungskategorien gebildet.
Die Anforderungen an eine sachgerechte Dokumentation werden ausschließlich dann erfüllt, wenn
- keine Beurteilung der Stufe 3 und weniger als 13 Beurteilungen der Stufe 2 erfolgt sind oder
- eine Beurteilung der Stufe 3 und weniger als 12 Beurteilungen der Stufe 2 erfolgt sind.
Beurteilungskategorien
- Stufe 1 (regelgerecht)
- Stufe 2 Eingeschränkt (geringe Mängel)
- Stufe 3 unzureichend (schwerwiegende Mängel)
- Weiterführende Informationen (Downloads)
- Indikationen - kurative MammographieJetzt ansehen (PDF | 28 KB)Aktuelle Änderungen der SSK-Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen in Kapitel J BrusterkrankungenJetzt ansehen (PDF | 67 KB)Stellungnahme der Strahlenschutzkommission: Einsatz kassettenbasierter bildgebender Systeme für mammographisch gesteuerte InterventionenJetzt ansehen (PDF | 24 KB)