Vakuumbiopsie der Brust
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Vakuumsbiopsien der Brust wird mit Auflagen für die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung erteilt.
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Sophie Heiber 040 / 22 802 - 469 sophie.heiber@kvhh.de Heike Malzfeldt 040 / 22 802 - 434 heike.malzfeldt@kvhh.de Mirja Poggenberg 040 / 22 802 - 548 mirja.poggenberg@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
aerztliche.stelle@kvhh.de- Frequenzprüfung
Was wird überprüft?
Der Genehmigungsinhaber muss der KV Hamburg gegenüber nachweisen, dass er selbständig Vakuumbiopsien der Brust innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durchgeführt hat.
Umfang der Überprüfung
Selbstständige Durchführung von mind. 25 Vakuumbiopsien innerhalb eines Zeitraums von jeweils 12 Monaten.
Überprüfung
- anhand der Abrechnungsstatistik GOP 01759, 34274 und/ oder
- Selbstauskunft des Genehmigungsinhabers.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Abrechnungszahlen unter Berücksichtigung der Selbstauskunft erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Abrechnungszahlen nicht erfüllt und kann der Nachweis nach Ablauf von weiteren 12 Monaten erneut nicht geführt werden, ist die KV Hamburg berechtigt die Genehmigung aufzuheben.
- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Es werden die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen zu abgerechneten Vakuumbiopsien bezüglich Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit überprüft.
Umfang der Überprüfung
Von jedem Genehmigungsinhaber werden im zweijährigen Abstand die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von 10 abgerechneten Fällen überprüft. Die erste Überprüfung findet innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Genehmigung statt.
Überprüfung
Die KV Hamburg fordert schriftlich 10 Fälle unter Angabe des Namens der Patientin und des Datums der Durchführung der Vakuumbiopsie an.
Die Anforderungen an die ärztliche Dokumentation sind als erfüllt anzusehen, wenn
- alle 10 Dokumentationen vollständig und
- mindestens 9 Dokumentationen nachvollziehbar sind.
Eine Dokumentation gilt als vollständig, wenn höchstens eine der erforderlichen Einzelangaben nach § 7 der QSV zur Vakuumbiospie der Brust fehlt. Eine Dokumentation gilt als nachvollziehbar, wenn die Indikationsstellung nach § 5 und die sachgerechte Durchführung nach § 6 plausibel hervorgehen.
Ergebnisse
Das Ergebnis der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation wird dem Genehmigungsinhaber durch die KV Hamburg möglichst innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung mitgeteilt. Der Genehmigungsinhaber soll über bestehende Mängel informiert und gegebenenfalls beraten werden, wie diese behoben werden können.
Werden die Anforderungen nicht erfüllt, muss der Genehmigungsinhaber innerhalb von 6 Monaten an einer erneuten Überprüfung der ärztlichen Dokumentation teilnehmen. Werden die Anforderungen auch dann nicht erfüllt, hat er die Möglichkeit, innerhalb von 6 Wochen an einem Kolloquium bei der Kassenärztlichen Vereinigung teilzunehmen. Hat der Genehmigungsinhaber nicht an dem Kolloquium teilgenommen oder war die Teilnahme an dem Kolloquium nicht erfolgreich, ist die Genehmigung aufzuheben.
Der Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung kann frühestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Aufhebung der Genehmigung gestellt werden.