HIV-Infektion/Aids-Erkrankung
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von HIV Leistungen wird mit einer Auflage für die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung erteilt.
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Katharina Flindt 040 / 22 802 - 461 katharina.flindt@kvhh.de Cornelia Wehner 040 / 22 802 - 602 cornelia.wehner@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de- Frequenzprüfung
Was wird überprüft?
Teilnehmende Ärzte, die an der spezialisierten Versorgung von HIV / Aids Patienten teilnehmen, müssen eine Mindestzahl der von Ihnen betreuten Patienten nachweisen.
Umfang der Überprüfung
Der Teilnehmende Arzt muss der KV die Betreuung von durchschnittlich 25 HIV / Aids Patienten pro Quartal nachweisen.
Überprüfung
Die KV Hamburg prüft anhand der abgerechneten Leistungen des Genehmigungsinhabers und kann darüber hinaus auch Dokumentationen zu den durchgeführten Untersuchungen und Eingriffen anfordern. Reichen diese Leistungen nicht aus, wird der Genehmigungsinhaber zur Vorlage geeigneter Nachweise aus der nicht vertragsärztlichen Tätigkeit aufgefordert.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Abrechnungszahlen erfüllt bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Abrechnungszahlen nicht erfüllt und kann der Nachweis nach Ablauf von weiteren 12 Monaten erneut nicht geführt werden, ist die KV Hamburg berechtigt die Genehmigung aufzuheben.
- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Die schriftliche quartalsweise erstellte Patientendokumentation.
Umfang der Überprüfung
Es werden jährlich von mindestens 10 % der behandlungsführenden Ärzte die Dokumentationen für ein Quartal von je 10 abgerechneten Fällen unterschiedlicher Patienten aus einem Kalenderjahr angefordert.
Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip in dem Quartal in dem die Behandlung durchgeführt wurde.
Überprüfung
Die Überprüfung richtet sich auf die Vollständigkeit und die Nachvollziehbarkeit der Dokumentation im Hinblick auf eine leitliniengerechte Behandlung im konkreten Fall.
Ergebnisse
Sind mehr als 2 Dokumentationen unvollständig oder ergeben sich bei mehr als 2 Dokumentationen Hinweise auf eine nicht leitliniengerechte Behandlung, fordert die Kassenärztliche Vereinigung bei dem betreffenden Arzt eine schriftliche Stellungnahme an. Können die festgestellten Auffälligkeiten durch diese Stellungnahme nicht ausreichend begründet werden oder wurde keine Stellung-nahme abgegeben, muss der Arzt an einem Kolloquium im Sinne eines Beratungsgespräches zu den konkreten Fällen bei der Kassenärztlichen Vereinigung teilnehmen.
- Strukturüberprüfung
Was wird überprüft?
Die Teilnahme an Fortbildungen bzw. Qualitätszirkeln.
Umfang der Überprüfung
Jährlich sind 30 Fortbildungspunkte im Bereich HIV / Aids nachzuweisen. Auf die 30 Punkte sind bis zu 6 Qualitätszirkel anrechenbar.
Überprüfung
Aufgrund bereits eingereichter Teilnahmebescheinigungen bei der KV Hamburg bzw. durch die Übermittlung der Fortbildungsdaten von der Ärztekammer Hamburg werden die Nachweise überprüft.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg berechtigt, die Teilnahme aufzuheben.
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.