dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
Vorlage eines differenzierten Zeugnisses/ Bestätigungsnachweises über die in den Vereinbarungen geforderten Kenntnisse und Erfahrungen
und
Nachweis über theoretische Kenntnisse im Bereich HIV / Aids durch die Vorlage von Bescheinigungen über 40 Fortbildungspunkte innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung (Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden)