Gilt für die Kinderärzte nach Anlage 3
Mindestens einmal jährliche Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals an diabetesspezifischen Fortbildungen.
Gilt für die diabetologische Schwerpunktpraxis
Mindestens zweimal jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen mit Themen der ambulanten Diabetikerbetreuung.