
Qualitätssicherung
DMP Diabetes mellitus Typ 1
- Ansprechpartner
- Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Katharina Flindt 040 / 22 802 - 461 katharina.flindt@kvhh.de Cornelia Wehner 040 / 22 802 - 602 cornelia.wehner@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de - Fortbildungsverpflichtung (Personal)
- Gilt für die Kinderärzte nach Anlage 3
Mindestens einmal jährliche Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals an diabetesspezifischen Fortbildungen.
Gilt für die diabetologische SchwerpunktpraxisMindestens zweimal jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen mit Themen der ambulanten Diabetikerbetreuung.
- Strukturüberprüfung
- Was wird überprüft?
Die Teilnahme an Fortbildungen.
Umfang der ÜberprüfungKinderärzte
- Mindestens einmal jährliche Teilnahme an diabetesspezifischen Fortbildungen
und
- mindestens zweimal jährliche Teilnahme an diabetesspezifischen Qualitätszirkeln. Mindestdauer der Fortbildungen, Teilnahme an QZ 4 Stunden / Jahr.
Hausärzte
- mindestens einmal jährliche Teilnahme an diabetesspezifischen Fortbildungen
und
- regelmäßige Teilnahme an diabetesspezifischen Qualitätszirkeln. Mindestdauer der Fortbildungen, Teilnahme an QZ 4 Stunden/Jahr
Schwerpunktpraxen
- regelmäßige Teilnahme an diabetologisch ausgerichteten Fortbildungsveranstaltungen und Qualitätszirkeln gemäß § 19 dieser Vereinbarung mindestens sechsmal jährlich
und
- Teilnahme an mindestens zwei Diabetes-Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr, die von der Deutschen Diabetes Gesellschaft, der AND, den Ärztekammern, der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie oder dem Arbeitskreis Hamburger Diabetes Schwerpunktpraxen verantwortet werden oder vergleichbarer Veranstaltungen
ÜberprüfungAufgrund bereits eingereichter Teilnahmebescheinigungen bei der KV Hamburg bzw. durch die Übermittlung der Fortbildungsdaten von der Ärztekammer Hamburg werden die Nachweise überprüft.
Ergebnisse- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg berechtigt, die Teilnahme aufzuheben.
- Mindestens einmal jährliche Teilnahme an diabetesspezifischen Fortbildungen