Ärztliche Stelle
Nuklearmedizin
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Sophie Heiber 040 / 22 802 - 469 sophie.heiber@kvhh.de Heike Malzfeldt 040 / 22 802 - 434 heike.malzfeldt@kvhh.de Mirja Poggenberg 040 / 22 802 - 548 mirja.poggenberg@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
aerztliche-stelle@kvhh.de- Prüfung von Patientendokumentationen
1. Patientenbezogene Aufzeichnungen nach § 130 StrlSchV mit:
- Angaben zur rechtfertigenden Indikation, zum Radiopharmakon, zur applizierten Aktivität, zur technischen Durchführung, zur Auswertung einschließlich szintigraphischer ggf. auch tomographischer Bilder oder Funktionsbilder und den Befundbericht einschließlich evtl. Empfehlungen für weitere Strahlenanwendungen.
- Aufzeichnungen zur Therapieplanung bei der Behandlung mit offenen radioaktiven Stoffen einschließlich Angaben zum Zielvolumen, zur Berechnung der Zieldosis und ggf. dosisrelevanter Organe, des Weiteren zum Therapieverlauf und zur Nachsorge.
2. Schriftliche Arbeitsanweisungen (SOP)
- zu häufig vogenommene Untersuchungen bzw. Behandlungen
- Prüfung der technischen Dokumentation
Prüfunterlagen jeweils pro Betriebsstätte
1. Aktivimeter, Sondenmessplätze, intraoperative Sonden, Gammakameras (planar und SPECT), SPECT-CT, PET-CT
- Protokolle der Abnahmeprüfung / Zustandsprüfung
- Protokolle über Wartungen, Reparaturen
- Protokolle der nach der Richtlinie Strahlenschutz vorgeschriebenen Prüfungen (Untergrundzählrate, Energiefenster, Ausbeute, Homogenität etc.)
- Bei SPECT-CT oder PET-CT zusätzlich Unterlagen gemäß Röntgenverordnung
2. Monitore zur Befundung
- Protokolle der mindestens halbjährlich durchgeführten visuellen Prüfungen (z. B. SMPTE-Testbild)
- Werden an einem SPECT-CT oder PET-CT diagnostische Computertomograhien vorgenommen, sind alle Anforderungen der Röntgenverordnung zu erfüllen.
3. Dokumentationseinrichtungen
- Protokolle der mindestens halbjährlich durchgeführten Prüfungen (z. B. SMPTE-Testbild)
4. Qualitätskontrolle von Radiopharmaka
- Arbeitsanweisungen für den Umgang mit Markierungskits und zur Präparation
- Dokumentationsbögen der Qualitätskontrolle (Protokoll verlinken)
Die Ärztliche Stelle empfiehlt folgende Prüffrequenzen:
- Knochenaffine Kits: 1 x im Monat
- MIBI / Myoview: 1 x im Monat
- MAG3: 1 x im Monat
- Nanocoll/MAA: 1 x im Monat
- Antikörper, HMPAO, DTPA, Tectrotyd, Bridatec, DMSA und weitere hier nicht aufgeführte Präparate: pro Ansatz
Zusätzliche Prüfungen sind gemäß Richtlinie im Strahlenschutz durchzuführen:
- bei Chargenwechsel
- bei unerwarteten klinischen Untersuchungsergebnissen
- bei neu eingeführten Kits oder Radionuklidgeneratoren
- bei vermehrt aufgetretenen Problemen