Koloskopie
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen wird mit einer Auflage für die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung erteilt.
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Manuela Gottschlich 040 / 22 802 - 423 manuela.gottschlich@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de- Frequenzprüfung
Was wird überprüft?
Der Genehmigungsinhaber muss der KV Hamburg gegenüber nachweisen, dass er totale Koloskopien und Polypektomien innerhalb eines bestimmten Zeitraumes persönlich erbracht hat.
Umfang der Überprüfung
200 totale Koloskopien und mindestens 10 Polypektomien – innerhalb von 12 Monaten (Kinderärzten und Kinderchirurgen - Nachweis von 20 totalen Koloskopien - innerhalb von 12 Monaten).
Überprüfung
- Anhand der Abrechnungsstatistik GOP 01741, 01742, 13421, 13423 und/ oder
- Selbstauskunft des Genehmigungsinhabers.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Abrechnungszahlen unter Berücksichtigung der Selbstauskunft erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Abrechnungszahlen nicht erfüllt und kann der Nachweis nach Ablauf von weiteren 12 Monaten erneut nicht geführt werden, ist die KV Hamburg berechtigt die Genehmigung aufzuheben.
- Hygienequalität
Hygieneprüfung
Halbjährliche (je Kalenderhalbjahr) Teilnahme an der Überprüfung der Hygienequalität bei der Aufbereitung (Reinigung) von Koloskopen in der Arztpraxis durch ein von der KV Hamburg beauftragtes und anerkanntes Hygiene Institut / Labor.
- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von vollständig erbrachten totalen Koloskopien und Polypektomien (Foto- oder Videodokumentation, Befunde einschl. Histologie).
Umfang der Überprüfung
Alle zwei Jahre (nur nach bestandener Qualitätsprüfung - sonst jährlich). Anforderung und Dokumentationsprüfung von 20 totalen Koloskopien und 5 Polypektomien. (Kinderärzte/innen und Kinderchirugen/innen 20 Koloskopien)
Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Angabe des Namens des Patienten und des Tages, an dem die Behandlung durchgeführt wurde.
Überprüfung
Eine totale Koloskopie gilt als nachgewiesen, wenn die Bauhin´sche Klappe und das Zoekum dargestellt sind. Das Zoekum ist abgebildet, wenn der Zoekumtriangel oder das Appendixorifizium dargestellt sind.
Die vollständige Polypektomie gilt als durchgeführt, wenn sie durch eine Foto- oder Videodokumentation und eine Histologie belegt ist.
Ergebnisse
Totale Koloskopie: Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn es sich in mindestens 90 % der eingereichten Dokumentationen um eine totale Koloskopie ohne Mangel handelt.
Polypektomie: Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn aus allen eingereichten Dokumentationen die Polypektomien ohne Mangel eindeutig hervorgehen