Genehmigung
Koloskopie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
Für die Genehmigungserteilung von Koloskopie Leistungen muss eine Genehmigung für ambulante Operationen vorgehalten werden. Um eine Genehmigung für ambulante Operationen zu beantragen benötigen wir das entsprechende Antragsformular.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie.
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kindergastroenterologie oder mit einer zusätzlich zu den Weiterbildungszeiten des Facharztes abgeleisteten, mindestens 18-monatigen Weiterbildung an einer weiterbildungsbefugten Ausbildungsstätte im Bereich der Kindergastroenterologie.
- Fachärzte für Kinderchirurgie oder Visceralchirurgie, sofern dieser Chirurg nach dem für ihn maßgeblichen Weiterbildungsrecht zu Durchführung von Koloskopien berechtigt ist.
- EBM Kapitel / GOP
Kurative Koloskopie 13421, 13421I, 13422, 13423, 13423I, 13424
Kapitel 13.3.3
Früherkennungs-Koloskopie 01741, 01741M , 01742, 01742M
Kapitel 1.7.2
Koloskopie bei Säuglingen und Kindern 04514, 04514I, 04515, 04518, 04520
Kapitel 4.5.1
- Fachliche Anforderungen
- Nachweis (Zeugnisse/Bescheinigungen) über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Befunde von 200 Koloskopien und 50 Polypektomien unter Anleitung innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung.
- Die Dokumentationen über die 50 durchgeführten Polypektomien sind zusätzlich vorzulegen.
- Bei Kinderärzten und Kinderchirurgen ist der Nachweis über die selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 100 Koloskopien zu erbringen.
- Apparative Anforderungen
Die apparativen Mindestanforderungen sind auf dem Antragsformular zu bestätigen.
- Intubationsbesteck und Frischluftbeatmungsgerät (Beatmungsbeutel)
- Absaugvorrichtung
- Sauerstoffversorgung
- Defibrillator mit Einkanal-EKG-Schreiber und Oszilloskop
- Pulsoxymetrie und Rufanlage
- Soweit für sterilisierbares endoskopisches Zusatzinstrumentarium ein Sterilisationsgerät eingesetzt wird, sind Kopien der Gerätedaten dem Antrag beizulegen
- Erforderliche Abrechnungsgenehmigung der KVH
Ambulantes Operieren - (Endoskopieraum)