
Praxisinfo der KBV: Neue Vorgaben für Cybersicherheit seit 6. Dezember
Für einige Praxen gelten seit 6. Dezember strengere Vorgaben zur Stärkung der Cybersicherheit – also für den Schutz vor Angriffen auf das eigene Netzwerk und die Informationssicherheit. Grund ist das in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie für mehr Netzwerk- und Informationssicherheit.
Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren schätzt, dass insgesamt etwa 1.000 Praxen und MVZ betroffen sein könnten. Die KBV stellt eine Praxis-Information zum Thema zur Verfügung.
Die Praxisinfo „Neue Vorgaben für Cybersicherheit: Hinweise für betroffene Praxen und MVZ“ kann in der KBV-Infothek als barrierefreies PDF abgerufen werden.