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03.09.2025

Fraktursonographie bei Kindern mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten

Zum 1. Oktober 2025 wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 33053 „Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten gemäß Nr. 43 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses“ in das Kapitel 33 (Ultraschalldiagnostik) des EBM aufgenommen.

Die neue GOP kann von Fachärzten für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Orthopädie sowie Fachärzten im Gebiet Chirurgie abgerechnet werden. Die Fachärztinnen und Fachärzte müssen über die fachliche Qualifikation zur Durchführung der Fraktursonografie verfügen. Die fachliche Qualifikation kann auch durch die Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung über mindestens sechs Stunden, in der mindestens Kenntnisse und Fertigkeiten zu 

1.    Formen und Morphologie von Frakturen eines langen Röhrenknochens der oberen Extremität,

2.    Indikationsstellung zur Fraktursonografie,

3.    Untersuchungstechniken (Lagerung, Schnittebenen, potentielle Fehler und Gefahren),

4.    praktische Übungen an Unter- und Oberarm sowie Ellenbogen und

5.    Dokumentation

zu vermitteln sind, nachgewiesen werden. Die fachlichen sowie die apparativen Anforderungen werden in der Qualitätssicherungsvereinbarung Ultraschalldiagnostik (Ultraschallvereinbarung) gemäß § 135 Absatz 2 SGB V konkretisiert.

Bis zum Inkrafttreten der angepassten Ultraschallvereinbarung können Ärzte die GOP 33053 bereits abrechnen. Dazu wird Ihnen eine unter Bezugnahme auf die Vorgaben in der MVV-Richtlinie Übergangs-Genehmigung erteilt, die bis zum Inkrafttreten der aktualisierten Ultraschallvereinbarung befristet ist.

Über die Anpassung der Ultraschallvereinbarung werden wir Sie informieren.

 

Sie haben Fragen? 

Wenden Sie sich gern an die Ansprechpartnerinnen in der Abteilung Genehmigung.

Natascha Burgardt: 040 22 802 406 

Nicole Staegemann: 040 22 802 684

Kathrin Wolff: 040 22 802 631

genehmigung@kvhh.de