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26.10.2017

Bewertungsausschusss beschließt rückwirkend zum 1. Oktober 2017 Vergütung bei Verordnung von Cannabis und kleinere Detailänderungen des EBM

Um dem zusätzlichen Aufwand der Vertragsärzte, der im Zusammenhang mit der Versorgung von Patienten mit Cannabis ensteht, Rechnung zu tragen, wurden rückwirkend zum 4. Quartal 2017 drei neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Während zwei der neuen Gebührenordnungspositionen der Abrechnung der Begleiterhebung dienen, wurde die dritte Leistung zur Unterstützung bei der Antragsstellung in den EBM aufgenommen. Ferner wurden kleinere inhaltliche bzw. klarstellende EBM – Änderungen beschlossen.