Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
Abstraktes Bild
20.03.2024 Informationen für PraxisTeams

Elektronische Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (eAU)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, die Daten der AU ab dem 1. Juli 2022 elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.

Start der eAU­­­

Einführung der eAU in zwei Schritten:

Seit 1. Juli 2022 übermitteln Haus- und Fachärzte die AU-Bescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen Sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus.

Die zweite Stufe ist am 1. Januar 2023 gestartet: Die Krankenkassen übermitteln die AU-Bescheinigungen an die Arbeitgeber. In einigen Fällen ist jedoch noch kein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten möglich. Dies betrifft insbesondere Arbeitslose, Studierende und Schüler. Für diese Personengruppen müssen die AU-Bescheinigung weiterhin ausdruckt und auch händisch unterschrieben werden. Auch auf Wunsch des Patienten erhält dieser einen Ausdruck.

Notwendige technische Ausstattung

  • KIM-Dienst: Dieser E-Mail-Dienst, den ausschließlich TI-Teilnehmer nutzen dürfen, wird für den sicheren Versand benötigt. 
    Achtung: KIM-Dienst unbedingt vor dem für die eAU notwendigen PVS-Update installieren!
  • Konnektor-Update: Einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor), besser noch PTV4+ (zur Nutzung der Komfortsignatur).
  • PVS-Update: Um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können.
  • eHBA der Generation 2.0: Dieser wird für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben alle an die TI Angeschlossenen.

Schritt für Schritt

Neuer Arbeitsablauf bei der Ausstellung einer AU:

  1. eAU im PVS aufrufen und befüllen
  2. Daten elektronisch signieren (mit eHBA)
  3. „Drucken und Versenden“ auswählen und anklicken
  4. Im neuen Fenster „Bestätigen“ anklicken
  5. PVS startet elektronische Übermittlung via KIM an die Krankenkasse
  6. Ausdruck auf Wunsch des Patienten unterschrieben mitgeben

Bei einem Hausbesuch ist zum Start der eAU noch keine Verbindung zur TI möglich.

 

Ansprechpartner: KV Hamburg Online-Services

E-Mail: online-services@kvhh.de

Tel: 22802- 588/ -554/ -539