
PVS müssen ab 1. Januar 2026 ECC-fähig sein
Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Praxisverwaltungssystem in der Lage sein, ECC-basierte Zertifikate zu unterstützen. Die notwendigen Informationen enthalten sie über die gematik unter: https://fachportal.gematik.de/zielgruppen/hersteller-anbieter-von-komponenten-diensten/rsa-zu-ecc-migration.
Die Unterstützung des ECC-Verfahrens durch die Praxisverwaltungssysteme zum Jahreswechsel ist insbesondere für die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen - beispielsweise für eRezepte und eArztbriefe – zwingend nötig.
Bereits ab dem 1. Januar 2026 ist mit einer fünfstelligen Zahl elektronischen Heilberufsausweisen (eHBAs) im Feld zu rechnen, die ausschließlich das ECC-Verfahren unterstützen. Bei einem eHBA-Anbieter laufen die RSA-Zertifikate auf den dual-personalisierten eHBAs (RSA- und ECC-Zertifikate sind enthalten) spezifikationskonform am 31.12.2025 ab. Die enthaltenen ECC-Zertifikate können uneingeschränkt weitergenutzt werden.
Zusätzlich dürfen ab dem 1. Januar 2026 alle eHBA-Anbieter ausschließlich ECC-only eHBAs ausgeben.
Die Bereitstellung eines ECC-fähigen PVS spätestens zum Jahreswechsel ist somit zwingend, damit die TI-Anwendungen ab 2026 störungsfrei weiter genutzt werden können.