Rückwirkend zum 1. Januar 2020 hat der Bewertungsausschuss die Bewertung der Strukturzuschläge für psychotherapeutische Einzeltherapien, Gruppentherapien und Sprechstunden sowie Akutbehandlungen im EBM um circa 4,3 Prozent erhöht. Psychotherapeuten erhalten die Strukturzuschläge zu ihren Leistungen, wenn sie im Quartal eine bestimmte Mindestpunktzahl von antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen, psychotherapeutischen Sprechstunden, Akutbehandlungen und bestimmter neuropsychologischer Leistungen abrechnen. Die GOP 35571, 35572 und 35573 EBM werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg automatisch zugesetzt.