Für KIM gelten neben der TI-Grundausstattung folgende technische Voraussetzungen:
●der E-Health-Konnektor (d. h. Software-Update zum Bestandsgerät)
●ein Vertragsabschluss mit einem zugelassenen KIM-Anbieter
●das Client-Modul für KIM (wird vom KIM-Anbieter gestellt)
●das Praxisverwaltungssystem-Modul für eine einfache Integration und Nutzung des KIM-Dienstes
●das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises mindestens der Generation 2.0
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Systembetreuer/TI-Anbieter.