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11.06.2021

Wirtschaftlichkeitsprüfung Heilmittel: Post-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli besonderer Verordnungsbedarf

Anpassung der Diagnoseliste zum 1. Juli

Die Änderung der Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf erfolgt zum 1. Juli 2021 (Anhang 1 der Anlage 2 der Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V in Bezug auf die spezifischen Vorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung verordneter Heilmittel). Folgende Indikation begründet dann ebenfalls einen besonderen Verordnungsbedarf: 

ICD-10-CODE: U09.9
 Diagnosegruppe
PhysiotherapieErgotherapie
Diagnose
AT/WSSB1/PS2/PS3