Verordnung von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege auch in der Videosprechstunde möglich
Der GBA hat ergänzende Regelungen zu den Folgeverordnungen von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege (HKP) und zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beschlossen. Diese können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden, wenn die Voraussetzungen sicher beurteilt werden können. Außerdem können Heilmittel und HKP ausnahmsweise auch nach telefonischem Kontakt verordnet werden, wenn der aktuelle Gesundheitszustand bereits erhoben wurde und alle verordnungsrelevanten Informationen bekannt sind.
Die neue Regelung gilt nicht für Erstverordnungen. Die Indikation muss in der Videosprechstunde sicher zu beurteilen sein. Weitere Verordnungen für Heilmittel und HKP können ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt ausgestellt werden.
Medizinische Rehabilitation kann per Video nur verordnet werden, wenn die Versicherten, die relevante Diagnose und die Beeinträchtigungen unmittelbar persönlich bekannt sind.
Ein Anspruch auf eine Verordnung ohne persönlichen Kontakt besteht nicht. Die Regelung wird wahrscheinlich im Oktober 2023 in Kraft treten.