Neue COVID-19-Impfstoffe ab 6. August bestellbar
Arztpraxen können den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer jetzt erstmals für die 33. Kalenderwoche (12. – 16. August) bestellen. Das neue Vakzin steht nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika für alle Altersgruppen zur Verfügung. Es soll besser vor aktuell zirkulierenden Virus-Varianten schützen. Die Auslieferung der an Omikron XBB.1.5 angepassten Comirnaty® Impfstoffe wird eingestellt.
Auslieferung und Bestellung
Eine erste Auslieferung des angepassten monovalenten mRNA-Impfstoffs an die Praxen soll laut ZEPAI am 12. August erfolgen. Dazu reichen die Ärzte ihre Bestellung bis Dienstag, 6. August, 12 Uhr, bei der Apotheke ein. Eine Bestellung ist wie bisher wöchentlich möglich.
Praxen geben für die Bestellung des angepassten COVID-19-Impfstoffs auf dem Rezept den Impfstoffnamen an, zum Beispiel beim Vakzin für ab 12-Jährige „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1“. Zudem fügen sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 ein. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat* versicherten Personen eingesetzt wird.
Folgende Impfstoffe werden zentral vom Bund zur Verfügung gestellt:
- Comirnaty® JN.1 für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren 30 μg/Dosis Injektionsdispersion (graue Kappe, Fertiglösung, 6 Dosen pro Vial)
- Comirnaty® JN.1 für Kinder (5 bis 11 Jahre) 10 μg/Dosis Injektionsdispersion (blaue Kappe, Fertiglösung, 6 Dosen pro Vial)
- Comirnaty® JN.1 für Kinder (6 Monate bis 4 Jahre) 3 μg/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (gelbe Kappe, 3 Dosen pro Vial, ist mit Nacl - Lösung zu verdünnen)
Nuvaxovid® XBB1.5 steht bis zum Ablauf der Haltbarkeit am 31. August 2024 zur Verfügung. Nach Ablauf der Haltbarkeit ist dieser Impfstoff ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Der an JN.1 variantenangepasste Impfstoff von Novavax wird erst im Herbst erwartet.
Abrechnung und Dokumentation
COVID-19-Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty JN.1 werden für gesetzlich Versicherte mit der Pseudonummer 88345 und dem entsprechenden Suffix (A, B, R bzw. V, W, X bei beruflicher Indikation) abgerechnet. Die Ziffer kann sofort ab Auslieferung des neuen Impfstoffs verwendet werden.
*Die Impfleistung für Privatpatienten wird über GOÄ (Rechnung) abgerechnet.
Eine wöchentliche Dokumentation ist seit 1. Juli nicht mehr erforderlich. Die Dokumentation erfolgt nun wie bei anderen Impfungen auch in der Patientenakte sowie im Impfausweis.