Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
20.12.2023

Einigung von KVH und Krankenkassen zur Anpassung der Wirkstoffvereinbarung für 2024

Auch für das Jahr 2024 sind aufgrund von Veränderungen des Arzneimittelmarktes (z.B. durch Patentabläufe, neu zugelassene Arzneimittel, geänderte Leitlinienempfehlungen und Änderungen bei der Abdeckung mit Rabattverträgen)  Anpassungen der Wirkstoffvereinbarung notwendig. Auf folgende Änderungen haben die Vertragspartner (Kassen und KV) sich geeinigt: