Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
31.10.2016

Augensalben/-tropfen (Ophthalmika) im Sprechstundenbedarf

Cortisonhaltige Augensalben/-tropfen sind als Arzneimittel für Notfälle bei Verätzungen und Verbrennungen im SSB anforderbar. Bitte achten Sie bei der Wahl der Präparate unbedingt auf das zugelassene Anwendungsgebiet laut Fachinformation. Präparate, die nicht explizit bei Verbrennungen/Verätzungen zugelassen sind, werden von der Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) beanstandet. 
Neben cortisonhaltigen Augensalben/-tropfen als Notfallarzneimittel können folgende Ophthalmika als diagnostische und therapeutische Mittel zur Anwendung in der Praxis angefordert werden:

- acetylcholinhaltige Augentropfen zur Herstellung einer schnellen, kompletten Miosis im Rahmen eines operativen Eingriffs
- nur antibiotikahaltige Augensalben/Augentropfen zur Infektionsprophylaxe am Auge
Mydriatika (keine Inserte)
- pilocarpinhaltige Augentropfen zur Pupillenverengung
 
Achtung: Es sind nur Monopräparate der genannten Wirkstoffe als SSB anforderbar. Augensalben/-tropfen, die Wirkstoffkombinationen enthalten (z.B. Antibiotikum und Cortison) werden regressiert.