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23.09.2020

Formularänderungen zum 1. Oktober 2020 mit Stichtagsregelung

Nachfolgende Formulare dürfen ab dem 4. Quartal 2020 nicht mehr verwendet werden. Bitte bestellen Sie daher rechtzeitig Ihren Bedarf über den Paul Albrechts Verlag. Die neuen Formulare werden zum 1. Oktober auch in der Praxisverwaltungssoftware hinterlegt sein und können dann auch über die Blankoformularbedruckung ausgedruckt werden.

  • Muster 10 - Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung
    Das Feld "ggf. Kennziffer" wird zum 1. Oktober ersetzt durch das Feld "Knappschaftskennziffer". Denn die Angabe von Kennnummern ist seit Inkrafttreten der Laborreform auf den Mustern 10 und 10A nicht mehr erforderlich.Um die Angabe der Schwangerschaftswoche zu ermöglichen, wird außerdem das Feld "SSW" eingeführt.
  • Muster 10A - Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften
    Auf dem "Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften" (Muster 10A) wurde eine gesonderte Abbildung der Untersuchungen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung erforderlich. Das neue Muster 10A enthält nun eine Rubrik "Gesundheitsuntersuchungen" mit drei neuen Feldern ohne Materialbezug für den Harnstreifentest (32880), Nüchternplasmaglukose (32881), Lipidprofil (32882)
  • Muster 12 – Verordnung häuslicher Krankenpflege
    Hintergrund des neuen Formulars ist die seit März 2020 mögliche Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden im Rahmen der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege.
    Neue Angabefelder ab dem 1. Oktober:
    • Feld zur Angabe der Wundart
    • Felder für die Differenzierung der Wundversorgung
    • Feld für den Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung