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12.12.2017

Formularänderungen ab 1. Januar 2018

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenkassen haben sich auf Änderungen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) und die Ausweitung der Heilmittelverordnung (Muster 18) verständigt. Wichtig ist, dass für beide Formulare keine Stichtagsregelung beschlossen wurde. Sie können daher die alten Muster 1 und 18 weiter nutzen und aufbrauchen.

Muster 1 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

In der Ausführung 1b (Ausfertigung für den Arbeitgeber) wird die zusätzliche Information eingefügt, dass die Krankenkasse „unverzüglich“ über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird. Die Ausführung 1c (Ausfertigung für Versicherte) der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird um den Hinweis ergänzt, dass der Patient den Durchschlag „innerhalb einer Woche“ an die Krankenkasse weiterleiten muss.

Muster 18 (Heilmittelverordnung Maßnahmen der Ergotherapie)

Das bisher auf Maßnahmen der Ergotherapie beschränkte Verordnungsformular 18  wird ab dem 1. Januar 2018 auch zur Verordnung der Ernährungstherapie verwendet. Der Formulartitel wird daher um den Begriff „Ernährungstherapie“  erweitert. 

Einführung des PDF-Formats für die Blankoformularbedruckung

Ab dem 1. Januar 2018 werden neben dem aktuellen Postscript-Bildformaten die Formulare der Blankoformularbedruckung in Ihrem PVS auch im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Übergangsregelung. Ab dem 1. Januar 2019 stehen diese ausschließlich im PDF-Format zur Verfügung.