Genehmigung
Akupunktur
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller Di - Do 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Kinderchirurgie
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Chirurgie
- Fachärzte für Orthopädie bzw. Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Fachärzte für Neurologie, Fachärzte für Nervenheilkunde sowie Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
- Fachärzte für Neurochirurgie
- Fachärzte für Anästhesiologie
- Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- EBM Kapitel / GOP
30790, 30791
Kapitel 30.7.3
- Apparative Anforderungen
Die räumlichen und apparativen Voraussetzungen müssen lt. der u. g. Vereinbarung erfüllt sein
- Fachliche Anforderung
Zusatz-Weiterbildung „Akupunktur“
- Abrechnungsgenehmigung „Psychosomatische Grundversorgung“
- Teilnahme an einem interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer
- Räumliche Anforderungen
Die räumlichen und apparativen Voraussetzungen müssen lt. der u. g. Vereinbarung erfüllt sein