Akupunktur
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Anja Göttsche 040 / 22 802 - 559 anja.goettsche@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: qualitaetssicherung@kvhh.de
- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Die Überprüfung einer Akupunkturbehandlung bezieht sich auf die Dokumentation des Therapieplans sowie der Eingangs- und Verlaufserhebung und auf die Begründung der Ausnahmefälle.
Umfang der Überprüfung
Es werden jährlich von mindestens 5 % der abrechnenden Ärzte Dokumentationen zu 12 Fällen und zu 18 Ausnahmefällen mit bis zu 15 Sitzungen angefordert.
Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Angabe des Namens des Patienten und des Tages, an dem die Akupunktur durchgeführt wurde.
Überprüfung
Die eingereichten Dokumentationen werden auf die vorgegebenen Dokumentationsinhalte überprüft, ob diese vollständig oder unvollständig dokumentiert sind.
Ergebnisse
Die Überprüfung der Dokumentation gilt als nicht bestanden, wenn mindestens 10 % der Dokumentationen als unvollständig beziehungsweise als nicht nachvollziehbar beurteilt wurden.geben.
Kompetenzcenter
Die Prüfungen erfolgen durch das Kompetenzcenter Akupunktur der Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung (KV Hamburg – KV Schleswig-Holstein ). Die Leitung des Kompetenzcenters ist der KV Schleswig-Holstein angegliedert.
- Strukturqualität
Was wird geprüft?
Die Teilnahme an Fallkonferenzen bzw. Qualitätszirkeln.
Umfang der Überprüfung
- Nachweis über regelmäßige Teilnahme (mind. 4x im Jahr) an Fallkonferenzen bzw. Qualitätszirkeln zum Thema „chronische Schmerzen“, wobei mindestens 1x im Jahr Fälle behandelter Patienten vorzustellen sind.
Wie wird geprüft?
Aufgrund bereits eingereichter Teilnahmebescheinigungen bei der KV Hamburg bzw. durch die Übermittlung der Fortbildungsdaten von der Ärztekammer Hamburg werden die Nachweise überprüft.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg berechtigt, die Genehmigung aufzuheben.