Genehmigung
Sozialpädiatrie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 Inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
mit Qualifikation im Bereich der Sozialpädiatrie, erworben durch:
- die Teilnahme am 40-stündigen Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“ der Bundesärztekammer
oder
- eine ärztliche Tätigkeit von mindestens 6 Monaten in einem sozialpädiatrischen Zentrum bzw. einer interdisziplinären Frühförderstelle (auch im Rahmen der Weiterbildung).
- EBM Kapitel / GOP
04356
- Kooperationsvoraussetzungen
Die Berechnung der GOP 04356 ist nur zulässig, wenn die Praxis mindestens folgende Kooperationen vorhält:
- Logopädie
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
- Sozialpädiatrisches Zentrum