Psychiatrische und Psychotherapeutische Komplexbehandlung
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie
- Ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie
- EBM Kapitel / GOP
GOP Leistung Hinweis Bewertung Punkte 37500 Eingangssprechstunde je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall 236 37510* Differentialdiagnostische Abklärung je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall 231 37520 Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans einmal im Krankheitsfall 448 37525 Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten einmal im Behandlungsfall 450 37530 Koordination der Versorgung durch eine nichtärztliche Person einmal im Behandlungsfall 577 37535 Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person je Sitzung, höchstens dreimal im Behandlungsfall 166 37550 Fallbesprechung je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall 128 37551 Zuschlag zur GOP 37550 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher / nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer nach § 3 Abs. 3 und 5 KSVPsych-RL je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall 128 37570 Zusatzpauschale für zusätzliche Organisations- und Managementaufgaben sowie technische Aufwände im Rahmen eines Netzverbundes einmal im Behandlungsfall 200 *kann ausschließlich von Fachärztinnen/-ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde sowie Neurologie und Psychiatrie berechnet werden.
Hinweis: Die Gebührenordnungspositionen 37520, 37525, 37530, 37535, 37551 und 37570 können ausschließlich durch den/die Bezugsarzt/in oder den/der Bezugspsychotherapeuten/-in berechnet werden.
- Fachliche Anforderung
Voraussetzung zur Bildung eines Netzverbunds
Kernteam des Netzverbundes
Ein Netzverbund muss aus mind. 10 Ärzten/-innen und Psychotherapeuten/-innen aus einer Region bestehen.
Die Netzverbundmitglieder bestehen aus:
- Mindestens 4 Fachärzten/innen für
- Psychiatrie und Psychotherapie und/oder
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und/oder
- Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie
- Mindestens 4 ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten/-innen
- Fachärzten/-innen für Neurologie
Genehmigungserteilung durch die KV Hamburg
Für die Genehmigungserteilung des Netzverbundes müssen folgende Unterlagen bei der KV Hamburg eingereicht werden:
- Antrag zur Teilnahme an der Versorgung nach der KSVPsych-Richtlinie
- Netzverbundvertrag
- Kooperationsverträge mit einem Krankenhaus sowie anderen Gesundheitsberufen (hierfür können zur Unterstützung unsere Musterverträge verwendet werden)
- Mindestens 4 Fachärzten/innen für
- zusätzliche Anforderungen
Netzverbundvertrag
Der Netzverbund schließt einen Netzverbundvertrag ab. Die Anforderungen an einen Netzverbundvertrag sind im § 6 der KSV-Psych Richtlinie geregelt.
Bezugsärzte und Bezugspsychotherapeuten
Im Netzverbund muss mindestens ein Bezugsarzt/-ärztin oder Bezugspsychotherapeut/in als zentrale/r Ansprechpartner/-in für die Patienten tätig sein. Bezugsärzte/-ärztin Bezugspsychotherapeuten/in müssen über einen vollen Versorgungsauftrag verfügen. Die Aufgaben und Anforderungen der Bezugsärzte/ärztin Bezugspsychotherapeuten/in sind im § 4 der KSV-Psych Richtlinie geregelt.
Kooperation mit Krankenhäusern
Zur stationären Behandlung der Patienten muss die Kooperation mit mindestens einem zugelassenen Krankenhaus nach §108 SGB V in der Region des Netzverbundes erfolgen. Das Krankenhaus muss eine psychiatrische oder psychosomatische Einrichtung für Erwachsene aufweisen. Hierfür muss ein Kooperationsvertrag zwischen dem Netzverbund und dem Krankenhaus geschlossen werden. Dieser Kooperationsvertrag ist der KV Hamburg vorzulegen.
Kooperationen mit weiteren Gesundheitsberufen
Weitere Kooperationen zur Verbesserung der Versorgung sind durch weitere Gesundheitsberufe erforderlich. Hierfür muss mindestens mit einem der folgenden Gesundheitsberufe aus der Region ein Kooperationsvertrag geschlossen werden und bei der KV Hamburg vorgelegt werden:
- Ergotherapie
- Soziotherapie
- Psychiatrische häusliche Krankenpflege
- Weitere (z.B. Sozialpsychiatrischer Dienst, Eingliederungshilfe)
Genehmigungserteilung durch die KV Hamburg
Für die Genehmigungserteilung des Netzverbundes müssen folgende Unterlagen bei der KV Hamburg eingereicht werden:
- Antrag zur Teilnahme an der Versorgung nach der KSVPsych-Richtlinie
- Netzverbundvertrag
- Kooperationsverträge mit einem Krankenhaus sowie anderen Gesundheitsberufen (hierfür können zur Unterstützung unsere Musterverträge verwendet werden)
- Netzverbund
Bereits genehmigte Netzverbunde in Hamburg
Netzverbund Ansprechpartner & Erreichbarkeit Telefon & Mail Teilnehmende Praxen & Kooperationspartner IVP Networks GmbH
Montag bis Freitag
von 09:00 bis 17:00 Uhr
040 / 607 722 277
Das Leistungsangebot der Netzverbunde richtet sich nach der KSVPsych-Richtlinie. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner der Netzverbunde.