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Qualitätssicherung

Onkologie (Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung)

Die Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten wird mit einer Auflage für die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung erteilt.

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