NäPa (nicht-ärztliche Praxisassistenten) - Hausärztlich
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Ärzte die ausschließlich an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen:
- Fachärzten für Allgemeinmedizin,
- Fachärzten für Innere und Allgemeinmedizin,
- Praktischen Ärzten,
- Ärzten ohne Gebietsbezeichnung,
- Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V erklärt haben
- EBM Kapitel / GOP
03060,03061,03062, 03063,03064,03065, 38200, 38205
- Genehmigungsvoraussetzungen für die Praxis
Die Praxis muss in den letzten vier Quartalen, vor Antragstellung:
- durchschnittlich mindestens 700 Fälle je Hausarzt (mit voller Zulassung) und Quartal behandelt haben (bei mehreren Hausärzten in der Praxis erhöht sich die Fallzahl um 521 je weiterem Hausarzt mit vollem Tätigkeitsumfang).
oder
- in den letzten vier Quartalen im Durchschnitt mindestens 120 Fälle je Hausarzt und Quartal bei Patienten, die älter als 75 Jahre sind, behandelt haben (bei mehreren Hausärzten in der Praxis erhöht sich die Fallzahl um 80 Fälle je weiterem Hausarzt mit vollem Tätigkeitsumfang).
Sofern ein Hausarzt nicht in Vollzeit tätig ist, wird die Fallzahl anteilig ermittelt.
- Personelle Anforderungen
- Die nicht - ärztlichen Praxisassistenten müssen mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt werden,
- ein qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten / Arzthelfer (in) oder dem Krankenpflegegesetz
und
- mindestens dreijähriger Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis.
Der Nachweis muss der KV Hamburg vorgelegt werden.
Die theoretische und praktische Fortbildung für die / den Praxisassistenten / -in gelten als erfüllt, wenn folgender zeitlicher Umfang nachgewiesen werden kann:
Dauer der Berufstätigkeit Theoretische Fortbildung
(Stunden)
Praktische Fortbildung
(Stunden)
Notfallmanagement
Erweiterte Notfallkompetenz
(Stunden)
weniger als 5 Jahre 200 50 20 weniger als 10 Jahre 170 30 20 mehr als 10 Jahre 150 20 20 Fortbildungsinhalte (Theorie):
- Berufsbild (mindestens 15 Stunden)
- Medizinische Kompetenz (mindestens 110 Stunden)
- Kommunikation/Dokumentation (mindestens 25 Stunden)
- Notfallmanagement (mindestens 20 Stunden inklusive praktischer Übungen)
Die Praktische Fortbildung soll den nicht-ärztlichen Praxisassistenten zur Anwendung des in der theoretischen Fortbildung Erlernten befähigen. Dazu begleitet der nicht-ärztliche Praxisassistent Hausbesuche des Arztes in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen und übernimmt unter Aufsicht des Arztes Hausbesuche.
- Die Fortbildung Notfallmanagement ist zum Antragsdatum nicht älter als 3 Jahre
- Die Nachweise über Hausbesuche und das Notfallmanagment ist zum Zeitpunkt des Antragsverfahrens durch eine ärztliche Bescheinigung gegenüber der KVH nachzuweisen. Danach gelten die jährlichen Auflagen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung.
Zusatzqualifikation NäPa
- Zertifikat über die Zusatzqualifikation
Das Qualifikationsangebot muss von der Ärztekammer anerkannt sein.
Zusatzqualifikation VERAH
Zertifikat über die Zusatzqualifikation
Die Zusatzqualifikation liegt vor, wenn die medizinische Fachangestellte eine Ausbildung zur VERAH® und die erforderlichen Aufbaumodule, VERAH® Plus, absolviert hat und eine Ergänzungsprüfung bei der Landesärztekammer erfolgreich abgeschlossen hat.
- Zusätzliche Anforderungen/Informationen
Die Ärztekammer Hamburg führt die Lernerfolgskontrolle nach der Teilnahme an den VERAH Plus Modulen durch, die Teil der Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistenten ist. Bei Bestehen der Lernerfolgskontrolle wird eine Bescheinigung ausgestellt. Dieser Ablauf setzt die Ausbildung VERAH und VERAH Plus über das IHF (Institut für Hausärztliche Fortbildung im deutschen Hausärzteverband e.v.) voraus.
Für den Kompaktkurs, das Curricula NäPa, kooperiert die Ärztekammer Hamburg mit dem Edmund Christiani Seminar als Einrichtung der Ärztekammer Schleswig Holstein. Die Lernerfolgskontrolle sowie die Bescheinigung wird dort durchgeführt und ausgestellt.
Kontaktdaten der ÄK Hamburg:
Zentrale:202299-300
E-Mail an: akademie@aekhh.deFortbildungsakademie Ärztekammer-Hamburg
Termine für die Lernerfolgskontrolle nach VERAH Plus bei der Ärztekammer Hamburg Fortbildungdakedemie, Ebene 13, Weidestr. 122b, 22083 HH:Die Ärzte mit einer befristeten Genehmigung reichen bitte folgende Unterlagen Ihrer MFA bei der KV Hamburg ein, um eine unbefristete Genehmigung zu erhalten:
- Das VERAH und VERAH Plus Zertifikat und die von der Ärztekammer Hamburg ausgestellte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle
oder
- Die Bescheinigung über den Kompaktkurs NäPa der jeweiligen Ärztekammer (NäPa Zertifikat)