Genehmigung
HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Frauenheilkunde- und Geburtshilfe
- Fachärzte für Urologie
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- EBM Kapitel / GOP
1920, 1921, 1922
- Fachliche Anforderung
Differenzierte Zeugnisse/ Bestätigungsnachweise über die in der Vereinbarung geforderten Kenntnisse und Erfahrungen:
- Eine mindestens 8-stündige Hospitation in Präsenz in einer Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-PrEP-Patienten. Die Hospitation bezieht sich insbesondere auf die praktischen Inhalte einer HIV-PrEP-Versorgung: Indikation/Kontraindikation/Risiken/Beratung/Kontrolle.
- Nachweis der fachlichen Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV-PrEP (Präexpositionsprophylaxe). Dies kann im Rahmen einer Hospitation oder der bisherigen Berufstätigkeit erfolgen.
- Nachweis über theoretische Kenntnisse im Bereich HIV / Aids und Präexpositionsprophylaxe (PrEP) durch die Vorlage von Bescheinigungen über 8 Fortbildungspunkte innerhalb von 1 Jahr vor Antragstellung (Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden)