Schmerztherapie
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Name Telefon E-Mail Marcia Bazelak 040 / 22 802 - 305 marcia.bazelak@kvhh.de Kay Siebolds 040 / 22 802 - 478 kay.siebolds@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Die schriftlichen Patientendokumentationen des letzten Behandlungsjahres einschließlich der Ersterfassung/Eingangsdiagnostik.
Umfang der Überprüfung
Nach erstmaliger Erteilung der Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Schmerztherapie wird eine Überprüfung der ärztlichen Dokumentation nach §7 durchgeführt. Es werden gem. § 8 Abs. 1 zwölf abgerechnete Fälle der ersten vier Abrechnungsquartale nach Genehmigungserteilung angefordert. Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
Überprüfung
Die Patientendokumentationen werden im Hinblick auf
- Erhebung einer standardisierten Anamnese
- Auswertung der standardisierten Anamnese
- Diagnose einschließlich Schmerzanalyse und Chronifizierungsstadium
- Aufstellung eines Therapieplanes und therapeutische Maßnahmen
- Dokumentation des Behandlungsverlaufs (Schmerzbögen/ Tagebücher)
- Psychosomatische und psychopathologische Auswirkungen
überprüft.
Ergebnisse
Jede Patientendokumentation wird einzeln bewertet. Aus diesen Einzelbewertungen wird eine Gesamtbewertung erstellt. Das Ergebnis der Stichprobenprüfung (Gesamtbewertung) und die Einzelbewertungen werden schriftlich mitgeteilt.
Beurteilungskategorien
- keine Beanstandungen
- geringe Beanstandungen
- erhebliche Beanstandungen
- schwerwiegende Beanstandungen
Kompetenzcenter
Die Prüfungen erfolgen durch das Kompetenzcenter Schmerztherapie der Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung der KV Hamburg und KV Schleswig-Holstein. Das Kompetenzcenter ist der KV Hamburg angegliedert.
- Strukturüberprüfung
Was wird überprüft?
Die Teilnahme an Fortbildungen und Schmerzkonferenzen.
Umfang der Überprüfung
Schmerztherapeutische Praxen: Teilnahme an min. 8 interdisziplinären Schmerzkonferenzen.
Schmerztherapeutische Einrichtungen nach Anlage 1 der Schmerztherapie-Vereinbarung: Teilnahme an min. 10 interdisziplinären Schmerzkonferenzen und min. 30 Stunden themenbezogene Fortbildung.
Überprüfung
Aufgrund bereits eingereichter Teilnahmebescheinigungen bei der KV Hamburg bzw. durch die Übermittlung der Fortbildungsdaten von der Ärztekammer Hamburg werden die Nachweise überprüft.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg berechtigt, die Genehmigung aufzuheben.
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.