
Genehmigung
Psychosomatische Grundversorgung
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller Di - Do 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Ärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich
Ärzte im fachärztlichen Versorgungsbereich
- EBM Kapitel / GOP
Psychomatische Grundversorgung 35100, 35110
- Fachliche Anforderung
Psychosomatischen Grundversorgung
- Theorieseminar von mind. 20-stündiger Dauer, in denen Kenntnisse zur Theorie der ArztPatient- Beziehung, Kenntnisse und Erfahrungen in psychosomatischer Krankheitslehre und der Abgrenzung psychosomatischer Störungen von Neurosen und Psychosen und Kenntnisse zur Krankheit und Familiendynamik, Interaktion in Gruppen, Krankheitsbewältigung und Differentialindikation von Psychotherapie-Verfahren erworben wurden
- Nachweis über die Teilnahme an Balintgruppen von mind. 30-stündiger Dauer (d.h. bei Balintgruppen mindestens 15 Doppelstunden) in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten
- Vermittlung und Einübung verbaler Interventionstechniken von mindestens 30-stündiger Dauer