Polysomnographie
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Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
FormulareAntrag Polygraphie / PolysomnographieJetzt ansehen (PDF | 177 KB)FormulareAntrag Ausgelagerter PraxisteilJetzt ansehen (PDF | 103 KB)FormulareGrundsätze ausgelagerter PraxisteilJetzt ansehen (PDF | 126 KB)FormularePolysomnographie GewährleistungsgarantieJetzt ansehen (PDF | 12 KB)Gerätenutzung in einer ApparategemeinschaftJetzt ansehen (PDF | 97 KB)- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (bzw. Kinderheilkunde)
- Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirugie
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) - nur Fachärztliche Versorgung
- Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie
- Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie
Plus Zusatzbezeichnung "Schlafmedizin"
- EBM Kapitel / GOP
30901, 30902, 30905
- Fachliche Anforderung
Zeugnisse oder Bescheinigungen, die von dem ärztlichen Leiter eines Schlaflabors unterzeichnet sein müssen und aus denen folgendes hervorgeht:
1. eine mindestens sechsmonatige ganztägige oder eine mindestens zweijährige begleitende Tätigkeit in einem Schlaflabor unter Anleitung
2. Selbständige Durchführung und Dokumentation von mindestens 50 abgeschlossenen Behandlungsfällen bei Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Anleitung
3. Selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 100 auswertbaren Polysomnographien zur Differentialdiagnostik schlafbezogener Atmungsstörungen unter Anleitung
4. Selbständige Einleitung der Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten bei mindestens 50 Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Anleitung
5. Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von 20 MSLT-Untersuchungen oder vergleichbarer objektiver psychometrischer Wachheits- oder Schläfrigkeitstests unter Anleitung
6. Die Anleitung nach den Nrn. 1 bis 5 hat bei einem Arzt stattzufinden, der mindestens seit drei Jahren ein Schlaflabor leitet und in diesem Zeitraum Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen selbstständig betreut und behandelt hat.
- Räumliche Anforderungen
Das Schlaflabor muss über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
- Für jeden Patient einen eigenen Schlafraum (Schlafraum muss räumlich getrennt vom Ableitraum sein)
- Der Schlafraum muss über eine angemessene Größe, eine Möglichkeit der Verdunkelung und einer Gegensprechanlage verfügen sowie schallgeschützt sein.
- zusätzliche Anforderungen
Die apparative Ausstattung ist Anhang eines Gerätenachweises nachzuweisen.
- Anforderungen an die Dokumentation
- Während der Polysomnographie muss eine medizinische Fachkraft im Schlaflabor anwesend sein.
- Zudem muss bei Notfällen ein Arzt zur unmittelbaren Hilfestellung zur Verfügung stehen.
- Die Namen des Arztes und der medizinischen Fachkraft sowie die Uhrzeiten der Durchführung der Polysomnographie sind zu dokumentieren.