Genehmigung
Otoakustische Emission
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller Di - Do 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Ärzte mit Gebietsbezeichnung Phoniatrie und Pädaudiologie
- Apparative Anforderungen
Die apparative Ausstattung ist von der betreuenden Gerätefirma zu bestätigen (Gewährleistungsgarantie)
- EBM Kapitel / GOP
09324, 20324
- Fachliche Anforderung
Nachweis:
- Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilunde
oder
- Gebietsbezeichnung Arzt für Phoniatrie und Pädaudiologie