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08.10.2018 Abrechnung besonderer Patientengruppen

Im Ausland versicherten Personen
European Health Insurance Card (EHIC)

Patienten, die im EU- bzw. EWR-Ausland oder der Schweiz versichert sind, legen ihre "European Health Insurance Card (EHIC)" oder eine Ersatzbescheinigung als Anspruchsnachweis auf GKV-Leistungen vor. Einige österreichische Krankenkassen stellen EHICs aus, die nicht den Vorgaben entsprechen. Dort ist statt des Namen des Versicherten und des Versicherers lediglich die Kennnummer der Karte in Feld 8 angegeben. Diese Karten dürfen auf keinen Fall akzeptiert werden. Das Beibringen einer Ersatzbescheinigung durch den Patienten berechtigt diesen dann zur Inanspruchnahme der Leistung und den Arzt zur Abrechnung der erbrachten Leistungen.