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29.06.2021 Abrechnung & Honorar

Abgabe der Online-Abrechnung

Seit dem 1. Januar 2011 ist die Abrechnung grundsätzlich online zu übermitteln. Die Abrechnungsdatei muss spätestens bis zum 15. Kalendertag eines neuen Quartals für das vorherige Quartal bei der KV Hamburg eingehen. Während dieser Abgabefrist kann sie zu jeder Tageszeit an die KVH geschickt werden. Das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung wird ca. 1 Woche vor dem offiziellen Abgabetermin geöffnet.

Eine Fristverlängerung kann nur in Ausnahmefällen genehmigt werden und muss substantiell begründet sein. Ein Antrag hierauf muss vor Ablauf der Abgabefrist schriftlich bei der KV Hamburg gestellt werden. Für ungenehmigt verspätet eingehende Abrechnungen wird für jeden über die Frist hinausgehenden Kalendertag eine Versäumnisgebühr in Höhe von 20 Euro berechnet. Als Eingangsdatum gilt der offizielle Eingangsstempel der KV Hamburg.

Bitte beachten Sie, dass auch alle unten aufgeführten Unterlagen / Nachweise spätestens bis zum 15. Kalendertag eines neuen Quartals für das vorherige Quartal eingereicht werden müssen:

  • Sammelerklärung (Unterschrift erforderlich)
  • ZEA (Zentrale Erstaufnahme für Flüchtlinge) mit Praxisstempel
  • BASFI (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration) mit Praxisstempel
  • LEB (Landesbetrieb für Erziehung und Beratung) Original mit Praxisstempel
  • AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz nach §4) Original mit Praxisstempel
  • SHT (Sozialhilfeträger) Original mit Praxisstempel
  • Kostenübernahmescheine für Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen
  • Sachkostenabrechnung, sofern diese in Ansatz gebracht worden
  • Dokumentationsnachweise (z. B. Teilnahmeerklärung Hepatitis C, HZV, HKS, Diabetesvertrag der DAK +KKH etc.)