
Elektronische Ersatzbescheinigung
Zum 01.10.2024 wurde eine neue Regelung zur Nutzung einer elektronischen Ersatzverfahrens als Versicherungsnachweis in den Bundesmantelvertrag aufgenommen. Die Anwendung ist zunächst freiwillig, bevor sie ab 01.07.2025 Pflicht für Arztpraxen und Krankenkassen wird. Durch die Elektronische Ersatzbescheinigung soll da Verfahren für Praxen und Krankenkassen vereinfacht werden, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht eingelesen werden kann, weil beispielsweise der Patient sie vergessen hat oder sie defekt ist.