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24.06.2026  Informationen für Praxis-Teams

Ab dem 1. Juli 2026 gibt es wichtige Änderungen für Arztpraxen.

Elektronische Ersatzbescheinigung & Start VSDM 2.0

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben im Zuge des
Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wichtige vertragliche
und technische Änderungen beschlossen. Die neuen Regelungen treten zum 01. Juli 2026 in Kraft.
Hier sind die wichtigsten Änderungen für Arztpraxen im Überblick.

Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) 

Wenn Patient:innen ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vergessen oder die Karte defekt ist, kann der Versicherungsstatus künftig einfacher nachgewiesen werden.

Neu: Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Arztpraxen in Ausnahmefällen selbst eine elektronische Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse anfordern.

Voraussetzungen:

  • Patient:innen müssen der Anfrage zustimmen.
  • die Zustimmung muss in der Praxissoftware dokumentiert werden.
  • die Anfrage läuft über den sicheren Kommunikationsdienst KIM.

Bisheriger Standard bleibt:

Normalerweise fordern weiterhin die Patient:innen selbst die eEB über die Krankenkassen-App an.
Die Krankenkasse sendet die Bescheinigung dann direkt digital an die Praxis.
 

Änderungen beim VSDM 2.0

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) wird modernisiert.

Neu bei VSDM 2.0:

  • die Versichertendaten kommen nicht mehr direkt von der Gesundheitskarte, sondern online von der Krankenkasse.
  • zusätzliche Informationen können übertragen werden, 
    z. B.: Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP), Wahltarife

Wichtig: Für die Praxis ändert sich der Ablauf kaum.
 

Nutzung der eEB ohne VSDM

Wenn nur eine eEB vorliegt:

  • kann trotzdem ganz normal abgerechnet werden.
  • muss kein zusätzliches VSDM durchgeführt werden.
  • muss der Patient nicht extra nochmal kommen.

Ausnahme, wenn der Patient später im selben Quartal doch noch seine eGK mitbringt:

  • soll die Karte eingelesen werden,
  • und dann wird auch das VSDM durchgeführt.
     

Elektronische Patientenakte (ePA)

Ohne VSDM hat die Praxis keinen automatischen Zugriff auf die ePA. Der Zugriff ist trotzdem möglich:

  • wenn Patient:innen ihn über die Krankenkassen-App freigeben,
  • oder wenn die eGK zuvor bereits eingelesen wurde → dann besteht 90 Tage Zugriff auf die ePA.

Technische Änderungen
Es gibt technische Anpassungen für die Abrechnungssysteme.

Übergangsphase: 
Parallelbetrieb von VSDM 1.0 und 2.0. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, 
wird ein Parallelbetrieb der beiden Versionen eingerichtet. 
Voraussichtlicher Start: 1. September 2026