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Patienten

Arbeitsunfall – ein Fall für den Durchgangsarzt

Jedes Jahr ereignen sich über eine Millionen Arbeits- und Wegeunfälle in Deutschland. Erste Anlaufstelle ist meist der Haus- oder der Facharzt, wenn Arbeitnehmer einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin oder nach Hause erleiden. Allerdings gehört die medizinische Versorgung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb ist es gut zu wissen, wie die medizinische Versorgung der Verletzten geregelt ist.

Ein Fall für die Unfallversicherung

Die Kosten für die medizinische Versorgung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall werden von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Sie wird aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert und hat die Aufgabe, Arbeitnehmer und ihre Familien vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen.

Dabei unterscheidet sich das System zum Teil deutlich von dem der gesetzlichen Krankenversicherung. So ist zwar jeder Vertragsarzt verpflichtet, Unfallverletzte zu behandeln. Aber die Koordination der weiteren Betreuung sowie die spezialisierte Heilbehandlung dürfen nur Durchgangsärzte übernehmen, die von der Unfallversicherung dafür eingesetzt werden.

Vertragsarzt oder Durchgangsarzt – wer macht was?

Vertragsärzte: Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte dürfen Patienten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall behandeln. Sie übernehmen in der Regel die erste ärztliche Versorgung (Erstversorgung) und bei leichteren Verletzungen die weitere allgemeine Heilbehandlung, sofern der Durchgangsarzt diese veranlasst.

Durchgangsärzte koordinieren die weitere Versorgung. Sie entscheiden, ob eine allgemeine Heilbehandlung beim behandelnden Arzt durchgeführt werden soll oder wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist. Letztere führen sie in der Regel durch. In Fällen der allgemeinen Heilbehandlung überwachen Durchgangsärzte den Heilungsverlauf durch Nachschau.

Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung Teil der Sozialversicherung. Sie finanziert sich allein aus den Beiträgen der Arbeitgeber und schützt den Arbeitnehmer und seine Familie vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ihre Aufgabe ist es, die Gesundheit der Versicherten nach einem Unfall mit allen geeigneten Mitteln möglichst vollständig wiederherzustellen.

Darunter fallen auch Schülerunfälle oder Unfälle von Personen, die im Interesse des Gemeinwohls tätig werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand – hat dazu ein flächendeckendes Netzwerk von spezialisierten Ärzten sowie Unfall- und Rehabilitationskliniken aufgebaut.