
Patientenbeteiligung
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse (GMG) sind Beteiligungsrechte für Patientenvertreterinnen und –Vertreter und die Position eines Patientenbeauftragten auf Bundesebene in den §§ 140f und 140g SGB V verankert worden. Das Patientenrechtegesetz hat diese Beteiligung noch erweitert.
Neben der Mitarbeit in Gremien, wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gibt es für Patienten mehr Möglichkeiten sich auf Landesebene aktiv bei der Planung rund um die medizinische Versorgung zu beteiligen. Patientenvertreter sind im Zulassungsausschuss und Berufungsausschuss anzutreffen und äußern im Landesausschuss und der Landeskonferenz ihre Meinung zur Gestaltung der Versorgungslandschaft in Hamburg.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse (GMG) sind Beteiligungsrechte für Patientenvertreterinnen und –Vertreter und die Position eines Patientenbeauftragten auf Bundesebene in den §§ 140f und 140g SGB V verankert worden. Das Patientenrechtegesetz hat diese Beteiligung noch erweitert.
Auf Bundesebene
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist nicht nur das höchste Gremium der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten auf Bundesebene, sondern auch eine der bedeutsamsten Entscheidungsinstitutionen im Gesundheitswesen. Dieses Gremium beschließt nahezu alle Richtlinien und wichtigen Gesetzesausführungen zur Gesundheitsversorgung. Die Patientenverbände haben im G-BA Beteiligungs-, Mitsprache- und Antragsrechte. Um diese bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte organisatorisch und inhaltlich zu unterstützen, wurde 2008 die Stabstelle Patientenbeteiligung eingeführt, die beim Gemeinsamen Bundesausschuss angesiedelt ist.
Weitere Informationen dazu: Stabsstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba.de) https://patientenvertretung.g-ba.de/
Auf Landesebene
In Hamburg arbeiten ehrenamtliche Patientenvertreter im Landesausschuss, sowie dem Zulassungs- und Berufungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen in beratender Funktion mit. Diese Ausschüsse sind unabhängige Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungsangelegenheiten. Sie werden gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung, den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen gebildet.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde 2012 den Ländern die Möglichkeit gegeben, ein gemeinsames Landesgremium (§ 90 a SGB V) zu bilden, dass Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen geben kann. Zu den sektorenübergreifenden Fragen gehören Themen wie z.B. die ambulante spezialfachärztliche Versorgung oder landesrechtliche Regelungen für regionale Versorgungsbedürfnisse. Auch hier sind Patientenvertreter beratend beteiligt.
Seit 2019 hat der Gesetzgeber in § 140f Abs. 7 SGB V die Möglichkeit eingeräumt, eine Stabstelle Patientenbeteiligung auch auf Landesebene einzurichten. Diese Stabstelle soll die Patientenvertreter bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten unterstützen und z.B. Fortbildungen und Schulungen organisieren.
In Hamburg gibt es seit dem 1.2.2024 eine solche Stabstelle Patientenbeteiligung, die bei der Verbraucherzentrale Hamburg angesiedelt ist.
G-BA – Regelungen zur Patientenbeteiligung: Patientenbeteiligung - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de) https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/wer-wir-sind/patientenbeteiligung/

