
Patientenrechte
Seit 2013 gibt es das Patientenrechtegesetz. Es stärkt die Rechte der Patienten und gibt ihnen mehr Einfluss- und Beteiligungsmöglichkeiten im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es bildet die rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen Patienten und Leistungserbringern wie z.B. dem behandelnden Arzt, Psychotherapeuten oder auch Krankenhaus. Ziel ist eine größere Transparenz des Behandlungsgeschehens und eine bessere Qualität der Leistungen.
Das Patientenrechtegesetz soll eine größere Transparenz des Behandlungsgeschehens herstellen und eine bessere Qualität der Leistungen gewährleisten. Neben der bisherigen Möglichkeit, dem Patienten eine Praxisquittung auszustellen, erhalten Patienten nun das Recht, bei ihrem Arzt ihre Patientenakte einzusehen.
Auch das Gesetz zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren bei Krankenkassen trägt dazu bei. Die Krankenkasse hat über einen Antrag innerhalb von drei Wochen zu entscheiden. Muss ein Gutachten z. B. vom Medizinischen Dienst eingeholt werden, beträgt die Frist maximal fünf Wochen. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Patient sich die Leistung selbst “beschaffen“ und die Krankenkasse muss die Kosten erstatten.
Aufklärungs- und Dokumentationspflichten
Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowohl in der ambulanten als auch stationären Versorgung. Ausführlich und verständlich sollen sie sein, auch für Menschen, die minderjährig oder nicht einwilligungsfähig sind.
Alle wesentlichen medizinischen Maßnahmen und deren Ergebnisse müssen in einer Patientenakte dokumentiert werden. Dazu gehören beispielsweise Befunde, Diagnosen, durchgeführte Behandlungen etc. Eine sorgfältige Dokumentation dient u.a. der Behandlungsqualität
Einsicht in die Patientenakte
Neben der bisherigen Möglichkeit der Patienten nach Abschluss der Behandlung oder zum Ende des Quartals eine Patientenquittung über die erbrachten Leistungen zu erhalten, haben Patienten nun das Recht, ihre vollständige Patientenakte und Behandlungsdaten einzusehen. Das Gesetz räumt ihnen zudem das Recht ein, Abschriften aus der Patientenakte zu erhalten. So muss die Arztpraxis auf Wunsch Unterlagen kopieren oder sie gegebenenfalls auf einem Datenträger zur Verfügung stellen. Verstirbt der Patient, steht seinen Angehörigen beziehungsweise seinen Erben grundsätzlich in gleicher Weise das Recht auf Einsicht zu – es sei denn, der Patient hätte dies ausdrücklich oder mutmaßlich nicht gewollt.
Unterstützung bei Behandlungsfehlern
Die Kranken- und Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Das kann beispielsweise ein medizinisches Gutachten sein oder andere Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird.