Systemische Therapie
- Ansprechpartner
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Psychologische Psychotherapeuten
- Ärztliche Psychotherapeuten
- EBM Kapitel / GOP
35431, 35432, 35435
35703 - 35709,
35713 - 35719
- Fachliche Anforderungen
Psychologische Psychotherapeuten
Fachkundenachweis gemäß § 95c SGB V aufgrund einer vertieften Ausbildung mit Erwerb eingehender Kenntnisse in der Systemischen Therapie
oder
- Fachkundenachweis gemäß § 95c SGB V in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Verhaltenstherapie und zusätzlich die Berechtigung zum führen der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie oder Verhaltenstherapie
oder
- Fachkundenachweis gemäß § 95c SGB V in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Verhaltenstherapie und zusätzlich Bescheinigungen oder Zeugnisse der zuständigen Psychotherapeutenkammer, aus der beziehungsweise aus dem sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Systemischen Therapie bei Erwachsenen gleichwertig mit der Zusatzbezeichnung "Systemische Therapie" gemäß Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer erworben wurden - dies gilt nur, wenn keine Zusatzweiterbildung in "Systemischer Therapie" beziehungweise Übergangsregelung zur Anerkennung der Systemischen Therapie bei Erwachsenen gemäß der Weiterbildungsordnung der zuständigen Psychotherapuetenkammer bestehen.
Die Voraussetzungen müssen mit den entsprechenden Zeugnissen (insbesondere Weiterbildungszeugnis, Zeugnis der Approbationsbehörden oder Zeugnisse der zuständigen Kammer) nachgewiesen werden.
Ärztliche Psychotherapeuten
- Berechtigung zum Führen der Bezeichnung:
- Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder
- Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
- der Zusatzweiterbildung Psychotherapie
2. Weiterbildungszeugnis, aus dem sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Systemischen Therapie bei Erwachsenen erworben wurden
oder
Bescheinigung oder Zeugnis der zuständigen Ärztekammer, aus der/dem sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Systemischen Therapie bei Erwachsenen erworben wurden.