
Psychotherapie - Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Janine Klockmeier 040 / 22 802 - 797 janine.klockmeier@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- EBM Kapitel / GOP
Kapitel 35.2
- Fachliche Anforderung
Psychotherapieverfahren
Verhaltenstherapie/Analytische Psychotherapie/ Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Approbation in psychologischer Psychotherapie mit Fachkundenachweis gemäß § 95c Abs. 2 SGB V aufgrund einer vertieften Ausbildung im entsprechenden Psychotherapieverfahren
Systemische Therapie
Fachkundenachweis gemäß § 95c SGB Systemische Therapie bei Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen
oder
Fachkundenachweis gemäß § 95c SGB V in einem Richtlinienverfahren (TP,VT oder AP) und die Zusatzbezeichnung Systemische Therapie
oder
Fachkundenachweis gemäß § 95c SGB V in einem Richtlinienverfahren (TP,VT oder AP) und zusätzlich Bescheinigung oder Zeugnis der zuständigen Psychotherapeutenkammer, aus der beziehungsweise dem sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Systemischen Therapie bei Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen gleichwertig mit der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie erworben wurden.
Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
ODER
mindestens 200 Stunden eingehende theoretische Kenntnisse und Erfahrungen in der Einzelpsychotherapie, einschließlich der Entwicklungspsychologie, der Lernpsychologie, der verfahrensspezifischen Grundlagen psychischer Störungen und Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen und der verfahrensspezifischen Anwendung psychotherapeutischer
Methoden und Techniken
▪ mindestens 200 Therapieeinheiten eingehende praktische Erfahrungen und Fertigkeiten durch Patientenbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen in mindestens drei Behandlungsfällen, davon mindestens ein Behandlungsfall in Langzeittherapie mit einer Mindestbehandlungsdauer entsprechend dem ersten Bewilligungsschritt für eine Langzeittherapie gemäß § 30 Psychotherapie-Richtlinie für das jeweilige Psychotherapieverfahren und mindestens ein Behandlungsfall in Kurzzeittherapie
▪ mindestens 50 Stunden Supervision der Patientenbehandlungen
Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gem. § 6 Psychotherapeuten-Gesetz erworben worden sein.
Psychotherapie als Gruppenbehandlung
Berechtigung zur Durchführung von Einzeltherapien
und
▪ Ausbildungszeugnisse, die eine Ausbildung im entsprechenden Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen als Gruppentherapie belegen
oder
▪ mindestens 48 Stunden eingehende Kenntnisse in der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik, einschließlich der verfahrens- und altersspezifischen Anwendung psychotherapeutischer Methoden und Techniken
▪ mindestens 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung im jeweiligen Psychotherapieverfahren
▪ mindestens 60 Therapieeinheiten eingehende praktische Erfahrungen und Fertigkeiten durch Patientenbehandlungen in kontinuierlicher Gruppenbehandlung im jeweiligen Psychotherapieverfahren, auch in mehreren Gruppen
▪ mindestens 30 Stunden Supervision der Patientenbehandlungen