
Psychotherapie - ärztlich
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Janine Klockmeier 040 / 22 802 - 797 janine.klockmeier@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für:
- Psychotherapeutische Medizin
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Kinder und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- sowie Ärzte mit der Zusatzbezeichnung:
- Psychotherapie
- Psychotherapie fachgebunden
- Psychoanalyse
- EBM Kapitel / GOP
Kapitel 35.2
- Fachliche Anforderung
Psychotherapieverfahren:
Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
Weiterbildungszeugnis, aus dem sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder Verhaltenstherapie bei Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen erworben wurden
oder
Bescheinigung oder Zeugnis der zuständigen Ärztekammer, aus der sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder Verhaltenstherapie bei Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen erworben wurde.
Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie:
Die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse”.
Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen
Die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
oder
mindestens 200 Stunden eingehende theoretische Kenntnisse und Erfahrungen in der Einzelpsychotherapie, einschließlich der Entwicklungspsychologie, der Lernpsychologie, der verfahrensspezifischen Grundlagen psychischer Störungen und Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen und der verfahrensspezifischen Anwendung psychotherapeutischer Methoden und Techniken
▪ mindestens 200 Therapieeinheiten eingehende praktische Erfahrungen und Fertigkeiten durch Patientenbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen in mindestens 3 Behandlungsfällen,
davon mindestens ein Behandlungsfall in Langzeittherapie mit einer Mindestbehandlungsdauer entsprechend dem ersten Bewilligungsschritt für eine Langzeittherapie gemäß § 30 Psychotherapie-Richtlinie für das jeweilige Psychotherapieverfahren und mindestens ein Behandlungsfall in Kurzzeittherapie
▪ mindestens 50 Stunden Supervision der Patientenbehandlungen
Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an anerkannten Weiterbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vermittelt worden sein.
Psychotherapie als Gruppenbehandlung
Berechtigung zur Durchführung von Einzeltherapien
und
▪ Weiterbildungszeugnisse, die eine Weiterbildung im entsprechenden Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen in Gruppentherapie belegen
oder
▪ mindestens 48 Stunden eingehende Kenntnisse in der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik, einschließlich der verfahrens- und altersspezifischen Anwendung psychotherapeutischer Methoden und Techniken
▪ mindestens 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung im jeweiligen Psychotherapieverfahren
▪ mindestens 60 Therapieeinheiten eingehende praktische Erfahrungen und Fertigkeiten durch Patientenbehandlungen in kontinuierlicher Gruppenbehandlung im jeweiligen Psychotherapieverfahren, auch in mehreren Gruppen
▪ mindestens 30 Stunden Supervision der Patientenbehandlungen
Die Genehmigung zur Gruppenbehandlung wird für das Psychotherapieverfahren erteilt, für das die Erfüllung der in diesem Absatz geforderten Voraussetzungen an die Qualifikation nachgewiesen wurde.