Neuropsychologische Therapie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für:
- Neurologie
- Nervenheilkunde
- Psychiatrie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Neurochirurgie
- Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Berechtigt sind Ärzte und Psychotherapeuten mit neuropsychologischer Zusatzqualifikation.
- Ärztliche Psychotherapeuten mit fachlicher Befähigung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren1
- Psychologische Psychotherapeuten mit fachlicher Befähigung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren1
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit fachlicher Befähigung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren1
1Anerkannte Psychotherapieverfahren gemäß Psychotherapie-Richtlinie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie
- EBM Kapitel / GOP
30930 bis 30935
- Fachliche Anforderung
Neuropsychologische Zusatzqualifikation
- zwei Jahre klinische Tätigkeit in Vollzeit oder in Teilzeit entsprechend längerer Dauer auf Weiterbildungsstellen für Klinische Neuropsychologie oder klinischen Stellen; davon mindestens ein Jahr in zur Weiterbildung zugelassenen stationären Einrichtungen der Neurologie oder Neurologischen Rehabilitation (bis zu einem Jahr kann in einer zur Weiterbildung zugelassenen Praxis oder Ambulanz abgeleistet werden)
- mindestens 400 Stunden Theorie; davon mindestens 200 Unterrichtsstunden in externen, zur theoretischen Weiterbildung zugelassenen Weiterbildungsstätten außerhalb der stationären oder ambulanten Einrichtung, in der die klinische Tätigkeit absolviert wird
- mindestens 100 Stunden fallbezogene Supervision durch zur Weiterbildung befugte Supervisoren
- Dokumentation von fünf differenzierten Falldarstellungen, aus denen neben der Darstellung der Ätiologie der Hirnfunktionsstörungen und gegebenenfalls der Lokalisation der Hirnschädigungen weitere relevante medizinische Daten, die neuropsychologische Diagnostik, die therapeutischen Maßnahmen, der Verlauf der Behandlung und deren Evaluation hervorgehen sollen. Dabei sollen unterschiedliche Störungsbereiche dargestellt werden; von den fünf Kasuistiken sollen zwei Begutachtungen (beziehungsweise Darstellungen in gutachtenform) sein
- Kompetenzcenter
Die Leitung der Stichprobenprüfung obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.
Um die Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und durch Synergieeffekte Verwaltungskosten einzusparen, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein und Hamburg eine “Arbeitsgemeinschaft“ gegründet.
Unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft sind Kompetenzcenter (KC) eingerichtet worden die zentral Qualitätssicherungsmaßnahmen für verschiedene Leistungsbereiche durchführen. Jede Kassenärztliche Vereinigung ist für definierte Bereiche zuständig.
Im Rahmen der Kompetenzcenter sind überregionale Kommissionen tätig. Aufgabe der Kommissionen ist die Beratung der Kompetenzcenter in medizinischen Fragen.
- Hinweis
- Für die Indikationsstellung (Stufe 1) reicht eine entsprechende Facharztausbildung.
- Ärzte und Psychotherapeuten, die Leistungen der Diagnostik (Stufe 2) und Therapie abrechnen wollen, benötigen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg.