Liposuktion beim Lipödem im Stadium III
Einführung eines Genehmigungsverfahrens
Der G-BA hat am 18. Juni 2020 ein Nachweis- und Prüfverfahren für die Liposuktion bei Lipödem im Stadium III beschlossen und die QS-RL entsprechend angepasst. Der Beschluss ist am 16. September 2020 in Kraft getreten.
Es gilt Folgendes:
Vertragsärzte dürfen die Liposuktion bei Lipödem im Stadium III in der vertragsärztlichen Versorgung erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die KV durchführen und abrechnen. Zur Erteilung der Genehmigung ist u.a. der Nachweis einer Mindestanzahl durchgeführter Liposuktionen bei Lipödem erforderlich.