Invasive Kardiologie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Melissa Awada 040 / 22 802 - 449 melissa.awada@kvhh.de Rita Fischer 040 / 22 802 - 447 rita.fischer@kvhh.de Martha Krause 040 / 22 802 - 384 martha.krause@kvhh.de Sindy Richter 040 / 22 802 - 551 sindy.richter@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Innere Medizin - Kardiologe
- EBM Kapitel / GOP
Kapitel 34.2.9 (34291, 34292 und ggf. 34298)
- Fachliche Anforderung
- Bescheinigung über die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde gemäß Strahlenschutzverordnung (Fachkunde für den Bereich Notfalldiagnostik ist nicht ausreichend) und ggf. Bescheinigung über die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz, vgl. §§ 47 und 48 Strahlenschutzverordnung.
- Zeugnis über eine mindestens 3jährige kontinuierliche ganztätige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie unter Anleitung
Bei Anträgen von Linkskatheteruntersuchungen:
- zusätzlich Zeugnisse über die selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 1.000 diagnostischen Katheterisierungen des linken Herzens, der Koronararterien und der herznahen großen Gefäßen unter Anleitung innerhalb der letzten 4 Jahre.
Bei Anträgen von therapeutischen Katheteruntersuchungen:
- Zeugnisse über die selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 300 therapeutischen Katheterinterventionen an Koronararterien unter Anleitung innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragsstellung
- Die 300 therapeutischen Katheterinterventionen sind zusätzlich durch die Vorlage der Dokumentationen zu belegen.
- Apparative Anforderungen
Nachweis der apparativen Ausstattung durch ein aktuell gültiges Sachverständigen-Gutachten bzw. einen aktuell gültigen Sachverständigen-Prüfbericht (nach Strahlenschutzverordnung).
- Organisatorische Anforderungen
- Eine medizinische Fachkraft ist bei der Durchführung von Linksherzkatheteruntersuchungen und therapeutischen Katheterinterventionen im Katheterraum anwesend.
- Die medizinischen Fachkräfte verfügen über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in der Intensivmedizin sowie der Betreuung von Patienten nach der Durchführung von Katheterisierungen.
- Während der Betreuung nach einer therapeutischen Katheterintervention ist eine medizinische Fachkraft anwesend.
- Ein approbierter Arzt ist zur unmittelbaren Hilfestellung im jeweiligen Herzkatheterlabor anwesend.
- Ein approbierter Arzt ist zur unmittelbaren Hilfestellung während der Betreuung nach einer therapeutischen Katheterintervention verfügbar.
- Ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Erfordernisses eines kardiochirurgischen Eingriffs, ist es möglich die Patienten innerhalb von höchstens 30 Minuten in einer stationären Abteilung zur Kardiochirurgie zu transportieren und dort zu versorgen.
- Bei Komplikationen und Zwischenfällen während der Nachbetreuung steht ein gemäß § 4 der Vereinbarung zur invasiven Kardiologie qualifizierter Arzt innerhalb von höchstens 30 Minuten dem Patienten zur Verfügung.
- Die Räumlichkeiten für die Nachbetreuung der Patienten nach einer therapeutischen Katheterintervention in einer Katheterpraxis oder klinischen Einrichtung, müssen in räumlicher Nähe zu einem Katheterlabor liegen.
- Es wird gewährleistet, dass der Patient nach einer Linksherzkatheteruntersuchung in der Regel mindestens 4 Stunden nachbetreut wird.
- Es wird gewährleistet, dass der Patient nach einer therapeutischen Katheterintervention mindestens bis zum nächsten Tag und in der Regel 24 Stunden nachbetreut wird.
Eine schriftliche Patientenübernahmebestätigung der stationären Einrichtung mit namentlicher Nennung des Antragstellers bzw. der/des Angestellten wird dem Antrag in Kopie beigefügt.
- Personelle Anforderungen
Die medizinische Fachkraft, die während der Linksherzkatheteruntersuchungen und therapeutische Katheterinterventionen zur Verfügung steht, muss über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in der Intensivmedizin sowie der Betreuung von Patienten nach der Durchführung von Katheterisierungen verfügen. Dieses ist durch ein entsprechendes Zeugnis nachzuweisen.
- zusätzliche Anforderungen
- Genehmigung für das ambulante Operieren (OP-Raum)
Bestätigung über die Anzeige zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung nach § 19 Strahlenschutzgesetz, ausgestellt durch die zuständige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – Amt für Arbeitsschutz (entfällt bei angestellten Ärzten)
Alternativ: Genehmigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung nach § 12 Strahlenschutzgesetz.
Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link unter „S“ wie Strahlenschutz.
- Rechtliche Grundlagen / Vereinbarungen
Vereinbarung zur invasiven Kardiologie
Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie
Strahlenschutz (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Hinweis: Fachkunde im Strahlenschutz
Laut Strahlenschutzverordnung dürfen Röntgenstrahlen bzw. radioaktive Stoffe am Menschen nur angewendet werden, wenn ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz die rechtfertigende Indikation für diese Untersuchung stellt.
In der Regel wird die Fachkunde im Strahlenschutz durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erworben. Die entsprechenden Nachweise sind der Ärztekammer vorzulegen, die daraufhin eine Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz im jeweiligen Fachgebiet ausstellt.