Geriatrische Versorgung
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung/Schwerpunktbezeichnung Geriatrie
- Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung/Schwerpunktbezeichnung Geriatrie
- Innere Medizin und Geriatrie mit der Zusatzbezeichnung/Schwerpunktbezeichnung Geriatrie
- Neurologie mit der Zusatzbezeichnung/Schwerpunktbezeichnung Geriatrie
- Psychiatrie und Psychotherapie mit der Zusatzbezeichnung/Schwerpunktbezeichnung Geriatrie
- Allgemeinmedizin
- Innere Medizin
- Physikalische und rehabilitative Medizin
- EBM Kapitel / GOP
30981, 30984, 30985, 30986
- Fachliche Anforderung
Genehmigungsvoraussetzungen für Fachärzte ohne Zusatzbezeichnung/Schwerpunkt "Geriatrie":
- Ein Jahr vor Antragstellung: Behandlung von 100 Patienten gemäß § 2 der Vereinbarung nach § 118 a SGB V
- Geriatrische Qualifikation mit einem Umfang von 160 Stunden
- 5 Jahre vertragsärztliche Berufserfahrung
und
- Ärztliche Tätigkeit von 12 Monaten in einer medizinisch-geriatrischen Einrichtung unter der Anleitung eines Geriaters
oder
- Nachweis einer mind. 6-monatigen Tätigkeit in einer medizinisch-geriatrischen Einrichtung mit der Auflage, dass in den folgenden 4Jahren, nach Genehmigungserhalt, die restliche Zeit absolviert wird und der Nachweis der KV Hamburg unaufgefordert vorgelegt wird.
- Apparative Voraussetzung
Die apparativen Voraussetzungen müssen nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik erfüllt sein
- Organisatorische Anforderungen
- Mindestens 2x jährliche Durchführung von multiprofessionellen Qualitätszirkeln zu geriatrischen Themen
- Regelmäßige Schulung der Praxismitarbeiter
- Durchführung von patientenorientierten Fallbesprechungen mit Beteiligung der eingebundenen Berufsgruppen
- Räumliche Anforderungen
Die räumlichen Voraussetzungen müssen nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik erfüllt sein
- zusätzliche Anforderungen
Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen
Die Durchführung der Assessmentverfahren findet entsprechend dem individuellen Bedarf des Patienten unter Einbindung von mindestens einer der folgenden Berufsgruppen statt: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden.
Die einzelnen Berufsgruppen müssen folgende Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen:
- Ausbildung gemäß „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden (Zulassungsempfehlung)“ in der aktuellen Fassung
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie mindestens eine nachgewiesene Fortbildung im Bereich Geriatrie
- Erfahrung in der Anwendung von Assessmentverfahren
- Vorlage des Anstellungs- oder Kooperationsvertrags der jeweiligen Berufsgruppe