Genehmigung
Dermatohistologie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- EBM Kapitel / GOP
19310, 19312 und 19320
Kapitel 10.1 Nr. 5 in Verbindung mit Kapitel 19.3 histologische und zytologische Leistungen
- Fachliche Anforderung
Nachweis über eine mind. 2 jährige dermatohistologischen Weiterbildung