Genehmigung
Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren
(LDL)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung "Nephrologie"
- Fachärzte „Innere Medizin und Nephrologie“
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung „Kinder-Nephrologie“
- Ärzte eines anderen Fachgebietes, bei denen die Weiterbildungsordnung die Durchführung therapeutischer Apheresen vorsieht (Nachweis durch geeignete Belege hinreichende Erfahrungen)
- Fachliche Anforderung
Ärzte eines anderen Fachgebietes, bei denen die Weiterbildungsordnung die Durchführung therapeutischer Apheresen vorsieht, müssen folgende Nachweise erbringen:
- Allgemein in der Durchführung von einer der in § 3 genannten therapeutischen Apheresen und der Behandlung von Apherese-typischen Komplikationen
Und
- Indikationsspezifisch: Für Indikationen nach § 3 Absatz 1 und 2: in der Diagnostik und Behandlung von Fettstoffwechselstörungen
Oder
- Für Indikationen nach § 3 Absatz 3: in der Diagnostik und Behandlung von rheumatoider Arthritis
- Bei wem kann eine Apherese durchgeführt werden:
Bei Patienten
- mit familiärer Hypercolsterinämie in homozygoter Ausführung
- mit schwerer Hypercolsterinämie, bei denen grundsätzlich mit einer über 12 Monate
- mit isolierter Lp(a)-Erhöhung über 60 mg/dl und LDL-Cholesterin im Normbereich sowie gleichzeitig klinisch und durch bildgebene Verfahren dokumentierter progredienter kardiovaskulärer Erkrankung
oder
- Immunapheresen bei aktiver rheumatoider Arthritis
- Ablauf der Antragstellung für den Patienten
Apherese Patienten Formular
Einverständniserklärung zur Datenübermittlung
Erstellung des Patienten-Pseudonyms
- Antrag wird pseudonymisiert bei der KV Hamburg eingereicht
- Die „Einverständniserklärung zur Datenübermittlung „ und die Versichertennummer müssen mitgeteilt werden zum Datenabgleich mit den Krankenkassen
- LDL-Kommission prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob eine Behandlungsindikation vorliegt
- Kommission ist beratend tätig, Krankenkasse entscheidet über Kostenübernahme
- Stellungnahme der LDL-Kommission wird der Krankenkassen übermittelt
- Bestätigung / Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird dem Arzt übermittelt.