
Genehmigung
Ambulantes Operieren
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Janine Klockmeier 040 / 22 802 - 797 janine.klockmeier@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte im jeweiligen operativen Fachgebiet
- EBM Kapitel / GOP
Kapitel 31.2
- Fachliche Anforderungen
Weiterbildungszeugnisse zum Nachweis der fachlichen Befähigung nach § 3 Qualitätssicherungsvereinbarung
- Ermächtigung im Zusammenhang mit ambulanten Operationen
Arztermächtigung (Krankenhausärzte)
Ambulantes Operieren als Krankenhausleistung hat Vorrang:
Eine persönliche Ermächtigung zur Erbringung von ambulanten Operationen durch Krankenhausärzte ist in der Regel ausgeschlossen, wenn das Krankenhaus als Institution bereits die Leistungen nach § 115b SGB V anbietet und abrechnet.
- Regelungen zum ambulanten Operieren
- Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden
- zusätzliche Anforderungen
Nachweis über die Erfüllung der organisatorischen, baulichen, apparativen und hygienischen Voraussetzungen.
Informationen zu baulichten, organisatorischen Anforderungen und Hinweise gibt es vom Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.