Genehmigung
Zervix-Zytologie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Natascha Burgardt 040 / 22 802 - 406 natascha.burgardt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für Pathologie
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- EBM Kapitel / GOP
01762, 01766, 01826, 19318
- Fachliche Anforderung
Vorlage eines Zeugnisses, in dem Folgendes bestätigt wird:
- eine mindestens halbjährige ganztägige Tätigkeit oder eine vom Umfang her vergleichbare, maximal 2-jährige berufsbegleitende Tätigkeit in der zytologischen Diagnostik in einem zytologischen Labor, das den Anforderungen nach Abs. 2 der Vereinbarung entspricht, mit der persönlichen Beurteilung von mindestens 5.000 Fällen aus der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie, in denen -ggf. unter Einbeziehung einer Lehrsammlung- mindestens 200 Fälle von Zervix-Karzinomen oder deren Vorstadien enthalten sind
und
- einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Präparateprüfung
- Personelle Anforderung
Bei Einsatz von Präparatebefundern muss der zytologieverantwortliche Arzt die fachliche Befähigung gemäß §4 der im Zytologie-Labor tätigen Präparatebefunder der KV durch Vorlage von Zeugnissen nachweisen.
- Räumliche Anforderungen
Die räumliche und apparative Ausstattung der Zytologie-Einrichtung ist zu bestätigen